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Die LDÄÄ lehnt den Gesetzentwurf für ein Bayerisches Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz ab

Nach mehrjähriger Vorbereitung soll das neue PsychKHG das vorbestehende ordnungsrechtliche Unterbringungsgesetz ersetzen. Ziel war die Patientenrechte zu stärken, aktuell sind die Bundesländer dabei, entsprechende Landesgesetze zu formulieren. Als Ziele des Bay-PsychKHG ((PDF)) werden in der Gesetzesvorlage die Verbesserung der Versorgung (Einführung landesweiter Krisenzentren), Entstigmatisierung sowie der sachgerechter Ausgleich der Belange psychisch kranker Menschen und der Interessen des Staates (Sicherheit der Bürger) angegeben. Diese Ziele werden jedoch konterkariert von der vorgesehenen polizeilichen Registrierung der psychisch Kranken, die sich zur Behandlung in eine psychiatrische Klinik begeben (Name, Einrichtung und Diagnosen). Nach mehrjähriger Vorbereitung soll das neue PsychKHG das vorbestehende ordnungsrechtliche Unterbringungsgesetz ersetzen. Ziel war die Patientenrechte zu stärken, aktuell sind die Bundesländer dabei, entsprechende Landesgesetze zu formulieren. Als Ziele des Bay-PsychKHG (PDF) werden in der Gesetzesvorlage die Verbesserung der Versorgung (Einführung landesweiter Krisenzentren), Entstigmatisierung sowie der sachgerechter Ausgleich der Belange psychisch kranker Menschen und der Interessen des Staates (Sicherheit der Bürger) angegeben. Diese Ziele werden jedoch konterkariert von der vorgesehenen polizeilichen Registrierung der psychisch Kranken, die sich zur Behandlung in eine psychiatrische Klinik begeben (Name, Einrichtung und Diagnosen). Die LDÄÄ klagt die damit verbundene Verunsicherung, die Kriminalisierung sowie Stigmatisierung der Betroffenen an. Die Daten sollen 5 Jahre gespeichert bleiben. Darauf haben bereits viele Ärzt*innen, Betroffenenverbände und die Öffentlichkeitalarmiert und besorgt reagiert. Sollen psychisch Kranke zukünftig wieder Angst vor der notwendigen Therapie haben? Stellen psychisch Kranke eine öffentliche Gefahr dar? http://www.zeit.de/wissen/gesundheit/2018-04/psychiatrie-psychisch-kranken-hilfe-gesetz-bayern-gesetzentwurf)

Die LDÄÄ lehnt diesen Gesetzentwurf ab. Wir befürchten, dass der bayrische Vorstoss, wenn auch in abgeschwächter Form, bundesweit einen Diskurs eröffnen könnte, der wieder Repression gegen psychisch Kranke, statt deren Unterstützung in den Vordergrund stellt. In der Landesärztekammer Hessen LÄKH gestaltet die LDÄÄ das neue PsychKHG mit. Das am 1.08.2017 in Kraft getretene Gesetz enthält viele positive Aspekte und hat das HFEG als rein ordnungsrechtliches Gesetz abgelöst und die Rechte der Patient*innen gestärkt. Wir fordern das Gesetz in folgenden Punkten nachzubessern:

  • Ausbau und personelle Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes mit Übertragung der freiheitsentziehenden Ingewahrsamnahme mit dem Ziel eine bessere Abgrenzung zwischen hoheitlichen und ärztlich-therapeutischen Aufgaben zu erreichen (keine Beeinträchtigung der therapeutischen Beziehung).

  • Ausbau der ambulanten Hilfen der Sozialpsychiatrischen Dienste (SpDi) und Aufbau flächendeckender regionaler Krisendienste mit 24 Stunden Besetzung. Die durch das PsychKHG deutlich erweiterten Aufgaben des SpDi lassen sich nicht ohne zusätzliche psychiatrische Ärzt*innen adäquat umsetzen. In der Praxis sind aber zahlreiche Sozialpsychiatrische Dienste in Hessen ohne ärztliches Know-how besetzt. Um ausreichend qualifizierte Ärzt*innen für den Öffentlichen Gesundheitsdienst zu gewinnen, muss die Bezahlung dem klinischen Bereich angepasst werden.

Unser dementsprechender Antrag konnte aufgrund Beschlussunfähigkeit der Delegiertenversammlung am 17.03.2018 (zu viele Delegierte der Hausärzte- und Fachärztelisten hatten die Versammlung vorzeitig verlassen), nicht mehr abgestimmt werden. Wir werden das wichtige Thema in der nächsten Legislaturperiode wieder einbringen und weiter darauf drängen, dass die Politik ihr Versprechen einlöst, ein „lernendes“ Gesetz eingeführt zu haben.


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